Seiteneigenschaften | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Änderungshistorie
Änderungshistorie |
---|
...
Aufhebung und Neufassung des Vertrags über Softwareentwicklung, Vertrieb und Zusammenarbeit vom 09.02.2021
Vertrag über die Nutzung und den Vertrieb der Software TumorScout zur Erstellung von Krebsregistermeldungen
zwischen
Litixsoft GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Uwe Krasselt
Karl-Tauchnitz-Str. 8
04107 Leipzig
(nachstehend “Litixsoft”)- Litixsoft -
und
tumorscout GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Felix Cornelius
Am Zirkus 4
10117 Berlin
(nachstehend “tumorscout”)
§ 1 Einleitung
Litixsoft ist ein auf die Entwicklung medizinischer Software spezialisiertes IT-Unternehmen.
tumorscout ist ein auf die Konzeption, den Vertrieb und den Einsatz von Unterstützungs- und Softwarelösungen für die ärztliche Praxis spezialisiertes Unternehmen.
Litixsoft programmiert für tumorscout eine die bestehenden Arztinformationssysteme ergänzende Software mit dem Arbeitstitel „TumorScout“. Bei „TumorScout“ handelt es sich prinzipiell um eine Plattform, in der verschiedene Anwendungen / Softwaremodule integriert und separat lizenziert werden können. Eigentümer der entsprechenden Domain „http://tumorscout.de “ ist tumorscout.
Die Plattformsoftware ermöglicht es, gezielt Daten aus Drittsystemen wie z.B. Arztinformationssystemen / Praxisverwaltungssystemen zu übernehmen sowie Daten händisch einzupflegen, strukturiert zu speichern und bei Bedarf an Drittsysteme zu übertragen.
Die generierten Daten können zur Verarbeitung in einzelnen Modulen / Anwendungen der Software wie Krebsregistermeldung, individuelle Studien, Qualitätssicherung, Apothekenbestellungen von parenteralen Zubereitungen, einem wissenschaftlichen Dokumentationssystem gezielt verwendet werden.
Von jedem Modul aus müssen wiederum Daten aktiv an Drittsysteme wie fremde Dokumentationssysteme, zentrale wissenschaftliche Datenbanken etc. übergeben werden können.
Erste Hauptziele der Software „TumorScout“ sind die (teil)automatisierte Erzeugung von Meldungen an Krebsregister sowie der Aufbau eines mit Schnittstellen versehenen wissenschaftlichen Dokumentationssystems. Geplant ist weiterhin die Einbindung des Moduls „ärztliche Bestellung parenteraler Zubereitungen in der herstellenden Apotheke des Arztes sowie der Datenaustausch zwischen Arzt und Apotheke“. Die Programmierung erfolgt auf Basis der bereits vorhandenen Software von Litixsoft wie lxPraxis und lxDoc.
tumorscout beauftragt Litixsoft zunächst mit der Entwicklung und Pflege der Module Krebsregistermeldung und wissenschaftliches Dokumentationssystem zur Nutzung durch onkologisch tätige Fachärzte/innen.
§ 2 Beschreibung der Software „TumorScout“
§ 2.1 Grundmodul (Softwareplattform) „TumorScout“
Jeder Anwender der Software erhält die Möglichkeit mittels Authentifizierung auf alle gebuchten Module / Anwendungen zuzugreifen. Gleichzeitig können im Grundmodul alle Zugriffsrechte, zentrale Anpassungen etc. administriert werden. Ebenfalls integriert werden Datenimport und Projektverwaltung.
Weitere Inhalte wie Werbung, Schulungsangebote, Mailsystem, Newsletter etc. werden nach Bedarf integriert.
Perspektivisch wird die Möglichkeit bestehen, auch Softwareprodukte von Drittanbietern (z.B. Apps) einzubinden.
Funktionalitäten und Design werden gemeinsam von tumorscout und Litixsoft erarbeitet.
§ 2.2 Modul „TumorScout/Krebsregistermeldung“
Litixsoft entwickelt im Auftrag von tumorscout auf Grundlage vorhandener Basissoftware der Litixsoft eine an die Erfordernisse der tumorscout angepasste webbasierte Software zur Erstellung von Krebsregistermeldungen durch onkologisch tätige Fachärzte/innen. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgen dabei arztgenau. Alle Daten sind dem jeweiligen Arzt bzw. der Praxis exklusiv zugeordnet und datenschutzrechtlich sicher nur von befugten Mitarbeitern der Praxis zugreifbar. Sowohl der Import von Daten als auch die Verarbeitung der Daten inklusive Erstellung und Versendung von Krebsregistermeldungen liegen in der Hoheit des Arztes.
Die Software ermöglicht sowohl Eingaben per Hand als auch das automatische Einlesen von Daten aus externen Systemen.
Die Software erhält eine eigene Projekt- und Schnittstellenverwaltung, in der die jeweils zu importierenden/zu exportierenden Daten festgelegt und die Schnittstellenformate definiert werden.
Zur Verwendung früherer Meldungen an das Krebsregister zu einem späteren Zeitpunkt und zur Realisierung eines Backups für jede teilnehmende Praxis werden diese Dateien der Praxis zum Download angeboten – im Format ADT/GEKID. Umgekehrt können diese auch per Upload durch die Praxis wieder auf den Server zurückübertragen werden.
Die entwickelte webbasierte Software hat das Ziel, jeder Praxis die Möglichkeit zur einfachen Erstellung der Pflichtmeldungen an das zuständige Klinische Krebsregister zu geben.
Kernfunktionen sind:
a) Analyse von Importdateien aus Arztinformationssystemen, aus der Bestellsoftware lxPraxis sowie ggf. aus weiteren Datenquellen über entsprechende Importschnittstellen,
b) Verwaltung des Krebsregistermelde-Prozesses so, dass den Nutzern aus der jeweiligen Praxis der Ablauf maximal vereinfacht wird.
c) Führung der Nutzer durch einen Dialog mit dem Ziel, vollständige Krebsregistermeldungen zu erstellen.
d) Generierung von XML-Dateien im ADT-GEKID-Schema, die für eine Meldung an das Krebsregister geeignet sind.
e) Perspektivisch: Generierung der Möglichkeit des Monitorings der gesendeten Dateien durch das zuständige Krebsregister. Schaffung von Schnittstellen Krebsregistermeldung – Krebsregister zum direkten Datenaustausch einschließlich Rückinformationen bei fehlerhaften / unvollständigen Meldungen sowie zur Erstattung der jeweiligen Meldung. Hierbei wurde eine enge Zusammenarbeit mit dem Krebsregister Sachsen-Anhalt vereinbart.
f) (Unverbindliche) Honorarübersicht gesendeter Meldungen
g) Zielstellung der Programmierung des Moduls Krebsregistermeldung:
Umsetzung der Anforderungen der klinischen Krebsregistermeldung (ADT-GEKID-Basisdatensatz);
Mischung aus automatischer Befüllung (Import) und manuellem Ausfüllen;
Gestaltung der eCRF’s so, dass aus Ihnen vollständige XML-Dateien erzeugt werden können, die konform mit dem XML-Schema des ADT-GEKID-Basisdatensatzes sind;
Die elektronische und sichere Übermittlung der so erzeugten XML-Dateien an das für den Nutzer zuständige regionale Klinische Krebsregister erfolgt durch den Nutzer selbst.
Die Kontaktaufnahme zum jeweiligen Krebsregister erfolgt durch tumorscout und / oder Litixsoft.
§ 2.3 Modul „TumorScout/Dokumentationssystem“
In konkrete Projekte, beauftragt von Dritten, werden benötigte Daten anonymisiert / pseudonymisiert aus den Modulen Krebsregistermeldung, lxPraxis sowie, wenn möglich, aus dem AIS des Arztes und ggf. aus weiteren Datenquellen übernommen, und können, wenn nötig, manuell ergänzt werden. Die Darstellung der Daten bzw. die Eingabe der Daten per Hand erfolgt in eCRF’s.
Basis des noch zu entwickelnden Dokumentationssystems ist die bereits bei Litixsoft vorhandene Software lxDoc. Die Neuprogrammierung enthält Schnittstellen zur automatischen Befüllung der eCRF’s.
Grundfunktionen der Software sind:
Rechteverwaltung;
Einschluss geeigneter Patienten
Eingabe der Daten, Einfügen der Daten in eCRF‘s
Datenüberprüfung durch (externe) Monitore;
Vergabe von Kontingenten durch den Auftraggeber / Sponsor;
Zuordnung / Einschluss / Verwaltung von Patienten, deren Einwilligung vorausgesetzt
Möglichkeit der Durchführung von Feasibility Studies
Ziel der Software ist die Umsetzung von Projekten in den Bereichen
Versorgungsforschung
Nichtinterventionelle Studien
Interventionelle Studien
Die Software wird zu diesem Zweck auch die komfortable Möglichkeit implementieren, Suchabfragen nach geeigneten Studienpatienten unter Berücksichtigung von Ein- und Ausschlusskriterien durchzuführen.
§ 2.4. Modul „TumorScout/Datenabfragen“
Perspektivisches Ziel von tumorscout wird es sein, vorbehaltlich der Einwilligung der Ärzte und Patienten Datenanalysen auf Basis konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen durchzuführen und die Ergebnisse anonymisiert an Auftraggeber zu liefern. Gleiches gilt für die gezielte Suche nach geeigneten Patienten für klinische Studien. tumorscout möchte hiermit zur Verbesserung der Versorgung onkologischer Patienten beitragen.
Litixsoft übernimmt die jeweilige Programmierung der Abfragen, tumorscout übernimmt die Projektakquise und Vermarktung. Konzeption, Spezifizierung und Entwicklung erfolgen durch tumorscout und Litixsoft gemeinsam und in Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber / Sponsor.
§ 2.5 Modul „TumorScout/Oncoplaner“
Litixsoft hat eine Software für onkologisch tätige Fachärzte/innen entwickelt (derzeitiger Programmname lxPraxis). Diese umfasst vor allem die Bestellung von patientenindividuellen parenteralen Zubereitungen in Apotheken, die Erstellung von Infusionsprotokollen, die Chargendokumentation sowie den Datenaustausch Arztpraxis & herstellender Apotheke.
Die bestehende Software wird inhaltlich überarbeitet, entsprechende Schnittstellen, Erweiterungen zur Integration in „TumorScout“ werden durch Litixsoft programmiert. Die Software wird weiterhin dem Design von „TumorScout“ angepasst.
§ 2.6 Modul „TumorScout/Apotheke“
Litixsoft hat im Auftrag der Schlehen-Apotheke OHG eine Software (aktueller Name lxApo) entwickelt, die es ermöglicht, Bestellungen von patientenindividuellen parenteralen Zubereitungen aus Arztpraxen standardisiert einzulesen, zu verarbeiten und benötigte Informationen an die bestellende Praxis zurückzusenden.
Grundfunktionen der Software sind:
Rechte- und Benutzerverwaltung;
Abbildung des Workflows Datenempfang, Plausibilitätsprüfung, Freigabe zur Herstellung, Senden der Daten an die Herstellungssoftware „Steribase“, Empfang der konkreten Herstelldaten, Erstellung und Speicherung des Herstellungsprotokolls, Freigabe der Zubereitung zum Inverkehrbringen, Logistik
Übergabe wichtiger Daten an die bestellende Praxis wie z.B. Chargendokumentation
Kommunikation Apotheke – Praxis
Erstellung von Patientenrechnungen
Erstellung von Statistiken
Mit Zustimmung der Schlehen-Apotheke OHG wird die bestehende Software inhaltlich überarbeitet. Entsprechende Schnittstellen, Erweiterungen werden durch Litixsoft programmiert. Die Software wird ggf. dem Design von „TumorScout“ angepasst.
§ 3 Zusammenarbeit Litixsoft und tumorscout
tumorscout und Litixsoft konzipieren die Software „TumorScout“ und ihrer Module gemeinsam und legen ebenfalls gemeinsam den jeweiligen Funktionsumfang und die jeweiligen Prioritäten der Entwicklung fest.
tumorscout begleitet somit aktiv die Programmierung der Software und ihrer Module, vor allem Krebsregistermeldung und Dokumentationssystem, und steht im ständigen Dialog mit Litixsoft.
Die technische Umsetzung und Programmierung der Softwaremodule obliegt Litixsoft.
tumorscout obliegt die Akquisition von Kunden und Projekten.
tumorscout erhält das alleinige Vertriebsrecht an der vertragsgegenständlichen Software „TumorScout“ inklusive der darin eingebundenen Module. tumorscout darf Unterlizenzen für „TumorScout“ nur an Ärzte bzw. Apotheker vergeben, sowie an Gesellschaften mit Versorgungsauftrag in den Händen von Personen aus diesem Personenkreis (etwa MVZ GmbHs). Sollten Litixsoft oder mit Litixsoft verbundene Unternehmen Kunden oder Projekte akquirieren, so erfolgt der Vertragsabschluss immer über tumorscout.
Die Parteien vereinbaren, dass Litixsoft das Hosting, die Wartung und Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung der Software „TumorScout“ übernimmt.
Die Parteien vereinbaren mit diesem Vertrag eine langfristige konstruktive, faire und zukunftsorientierte Zusammenarbeit. Diese umfasst eine gezielte marktorientierte Weiterentwicklung der Softwareplattform „TumorScout“, eine ständige Weiterentwicklung der einzelnen Module sowie die Programmierung neuer marktfähiger Software.
Litixsoft geht mit der Entwicklung der Plattform „TumorScout“ sowie der darin zunächst enthaltenen Module Krebsregistermeldung und Dokumentationssystem ein wirtschaftliches Risiko ein. Gleiches gilt für tumorscout, die Ideenentwicklung, Konzeption, Entwicklungsbegleitung und den Vertrieb der Software sowie die dazu notwendigen Vorarbeiten betreffend.
§ 4 Lizenzierung und Lizenzgebühren
§ 4.1 Grundmodul (Softwareplattform) „TumorScout“ & Allgemeines
tumorscout erhält das alleinige Nutzungsrecht an der Softwareplattform „TumorScout“.
Alle die Software „TumorScout“ und die integrierten Module betreffenden Verträge sind der jeweils anderen Partei zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen zugänglich zu machen.
Je nach in „TumorScout“ integriertem Modul werden Lizenzverträge mit den Nutzern oder Projektverträge mit den Auftraggebern / Sponsoren geschlossen.
Die Einziehung aller Lizenzgebühren von Nutzern, die Abrechnung von Projekten mit Auftraggebern / Sponsoren etc. erfolgt durch tumorscout.
Litixsoft und tumorscout erhalten jeweils 50 Prozent der Einnahmen von tumorscout. Eine eventuelle Konkretisierung des Begriffes Einnahmen erfolgt in den einzelnen Modulbeschreibungen.
Diese Vereinbarung gilt bis zu einer Einnahmehöhe von netto (exklusive Umsatzsteuer) 240.000,00 Euro (in Worten: zweihundertvierzigtausend Euro) pro Geschäftsjahr (=Kalenderjahr) der tumorscout entsprechend dieser und der nachfolgenden Regelungen, die Vermarktung von „TumorScout“ betreffend.
Übersteigen zukünftig die Einnahmen von tumorscout aus der Vermarktung von „TumorScout“ kalenderjährig netto (exklusive Umsatzsteuer) 240.000,00 Euro, so werden die Parteien auf Basis der jeweiligen Kostenstruktur eine einvernehmliche Regelung zur Aufteilung des übersteigenden Betrages fixieren. Dies jedoch nur dann, wenn eine der Parteien deutlich höhere Kosten im Zusammenhang mit dem Erfolg von „TumorScout“ und seiner Module, die zu einer Benachteiligung der jeweiligen Partei führen, geltend machen kann.
Klarstellungen:
Sollte tumorscout langfristige (Lizenz)-Verträge abgeschlossen haben, die dauerhaft bzw. mindestens für die folgenden 12 Monate Einnahmen von mehr als netto 20.000 Euro pro Monat garantieren, so kann jede Partei von der anderen Partei auch vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres eine Abstimmung zur Aufteilung der darüber hinausgehenden Einnahmen gemäß dem vorherigen Absatz verlangen, wenn sie meint, unverhältnismäßige eigene Kosten geltend machen zu können.
Unter Nettoeinnahmen verstehen beide Parteien alle Einnahmen aus dem Vertrieb der Software „TumorScout“ und ihrer Module ohne Umsatzsteuer abzüglich ggf. entstehender variabler Kosten. Bei variablen Kosten handelt es sich vornehmlich um evtl. an Dritte abzuführende Lizenzgebühren, die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Leistungserbringer im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Projekten, sofern tumorscout im Auftrag des Sponsors die Abrechnung übernimmt, notwendige Dienstleistungsverträge bzw. Unteraufträge an Dritte, die im Zusammenhang mit Planung, Programmierung und Vertrieb der Software „TumorScout“ notwendig werden. Beide Parteien verpflichten sich im Vorfeld entstehender variabler Kosten über deren Notwendigkeit und deren Höhe abzustimmen und dazu eine einvernehmliche Regelung zu treffen.
§ 4.2 Modul „TumorScout/Krebsregistermeldung“
tumorscout erhält das alleinige Nutzungsrecht an dem Softwaremodul Krebsregistermeldung und damit das Recht, auf eigenen Namen Lizenzverträge mit fachärztlich onkologisch tätigen Ärzten/innen abzuschließen.
Die Lizenzverträge werden im Vorfeld bezüglich Inhalt und Lizenzgebühren zwischen tumorscout und Litixsoft abgestimmt und ein Musterlizenzvertrag erarbeitet.
Die Einziehung der Lizenzgebühren von den Nutzern erfolgt über tumorscout.
Litixsoft erhält als Aufwandsentschädigung für die Programmierung 50 Prozent der Lizenzeinnahmen gemäß der Regelungen nach § 4.1., die tumorscout aus dem Vertrieb/der tumorscout eingeräumten Nutzung an der Software „TumorScout“ generiert. Dies betrifft sowohl die festen als auch die anlassbezogenen Lizenzgebühren. tumorscout verbleiben somit ebenfalls 50 Prozent der Einnahmen zur eigenen Verwendung.
§ 4.3 Modul „TumorScout/Dokumentationssystem“
tumorscout erhält das Nutzungsrecht an dem Softwaremodul „Dokumentationssystem“ und damit das Recht, auf eigenen Namen Verträge mit Auftraggebern / Sponsoren abzuschließen. Die Nutzung durch Litixsoft für bisherige Kunden bleibt vorbehalten.
Litixsoft und tumorscout erhalten aus den Projekteinnahmen gemäß der Regelungen nach § 4.1 jeweils 50 Prozent der Einnahmen.
Jedes Dokumentationsprojekt muss im Vorfeld gemeinsam von den Parteien auf Basis der Vorgaben und Wünsche des potentiellen Auftraggebers / Sponsors geplant und kalkuliert werden. Erhält tumorscout den Zuschlag für ein Projekt, schließt tumorscout einen entsprechenden Vertrag mit dem Auftraggeber / Sponsor ab. Hieraus ergeben sich Einnahmen von tumorscout und evtl. Ausgaben an Dritte wie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Ärzte/innen. Der jeweilige Vertrag bildet somit auch die Grundlage für eine Abrechnungsvereinbarung zwischen tumorscout und Litixsoft.
§ 4.4. Modul „TumorScout/Datenabfragen“
tumorscout erhält das alleinige Nutzungsrecht an dem Softwaremodul „Datenabfragen“ und damit das Recht, auf eigenen Namen Verträge mit Auftraggebern / Sponsoren abzuschließen.
Litixsoft und tumorscout erhalten aus den Einnahmen gemäß der Regelungen nach § 4.1 jeweils 50 Prozent der verbleibenden Einnahmen.
Jedes Projekt muss im Vorfeld gemeinsam von den Parteien auf Basis der Vorgaben und Wünsche des potentiellen Auftraggebers / Sponsors geplant und kalkuliert werden. Erhält tumorscout den Zuschlag für ein Projekt schließt tumorscout einen entsprechenden Vertrag mit dem Auftraggeber / Sponsor ab. Hieraus ergeben sich Einnahmen von tumorscout und evtl. Ausgaben an Dritte wie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Ärzte/innen. Der jeweilige Vertrag bildet somit auch die Grundlage für eine Abrechnungsvereinbarung zwischen tumorscout und Litixsoft.
§ 4.5 Modul „TumorScout/Oncoplaner“
tumorscout erhält von Litixsoft das Recht zum Vertrieb des Softwaremoduls „Oncoplaner“ an onkologisch tätige Fachärzte/innen und damit das Recht, auf eigenen Namen Lizenzverträge mit fachärztlich onkologisch tätigen Ärzten abzuschließen.
Die Lizenzverträge werden im Vorfeld bezüglich Inhalt und Lizenzgebühren zwischen tumorscout und Litixsoft abgestimmt und ein Musterlizenzvertrag erarbeitet. Ausgenommen hiervon sind bereits bestehende Verträge.
Die Einziehung der Lizenzgebühren von den Nutzern erfolgt über tumorscout.
Litixsoft erhält als Aufwandsentschädigung für die Programmierung 50 Prozent der Lizenzeinnahmen. Dies betrifft sowohl die festen als auch ggf. anlassbezogene Lizenzgebühren. Die Abrechnung erfolgt voraussichtlich quartalsweise. tumorscout verbleiben somit ebenfalls 50 Prozent der Einnahmen zur eigenen Verwendung.
§ 4.6 Modul „TumorScout/Apotheke“
tumorscout erhält von Litixsoft das Recht zum Vertrieb des Softwaremoduls „Apotheke“ an parenterale Zubereitungen herstellende Apotheken und damit das Recht, auf eigenen Namen Lizenzverträge mit Apotheken oder Herstellerbetrieben mit einer Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG abzuschließen.
Die Lizenzverträge werden im Vorfeld bezüglich Inhalt und Lizenzgebühren zwischen tumorscout und Litixsoft abgestimmt und ein Musterlizenzvertrag erarbeitet. Ausgenommen hiervon ist die Schlehen-Apotheke OHG, in deren Auftrag die Software entwickelt wurde.
Abweichend von den Regelungen entsprechend § 4.1 vereinbaren die Parteien für den Vertrieb der Software „Apotheke“, dass Litixsoft 65 Prozent der Lizenzeinnahmen erhält. Hintergrund ist, dass die das Projekt bisher finanzierende Schlehen-Apotheke OHG 30 Prozent der Lizenzeinnahmen erhält.
Die Einziehung der Lizenzgebühren von den Nutzern erfolgt über tumorscout.
§ 5 Softwareänderungen und Softwareaktualisierungen
Litixsoft ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen, so lange die vereinbarte Funktionalität der Software nicht gefährdet ist.
§ 6 Datenschutz
Die Vertragspartner beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Litixsoft ist es untersagt, personenbezogene Daten, die Litixsoft im Rahmen z.B. von Fehlerbehebungen und Backups erlangt, Dritten zugänglich zu machen, zu verarbeiten oder anderweitig zu nutzen. Jeder Vertragspartner verpflichtet die auf seiner Seite tätigen Personen auf das Datengeheimnis.
Sowohl der Import von Daten als auch die Verarbeitung der Daten inklusive Erstellung und Versendung von Krebsregistermeldungen liegen in der jeweiligen Arztpraxis.
Personenbezogene Daten werden dem jeweiligen Arzt bzw. der Praxis exklusiv und eindeutig zugeordnet und in einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert. Der Zugriff erfolgt ausschließlich und datenschutzrechtlich sicher von befugten Mitarbeitern der jeweiligen Arztpraxis.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt mittels Software von Litixsoft. Litixsoft übernimmt das Hosting der Software und ist für die Behebung von Fehlern verantwortlich.
Litixsoft trägt auf den neuesten Stand der Technik dafür Sorge, personenbezogene Daten gegen unberechtigte Zugriffe zu schützen.
Litixsoft ist es untersagt, personenbezogene Daten, die Litixsoft im Rahmen von Fehlerbehebungen erlangt, Dritten zugänglich zu machen, zu verarbeiten oder anderweitig zu nutzen.
§ 7 Dokumentation und Qualitätsmanagement
Litixsoft ist zur Dokumentation des Gesamtsystems und zur Umsetzung eines Qualitätsmanagements verpflichtet.
Die Dokumentation muss den technischen Aufbau und die technischen Abläufe des Gesamtsystems so umfassend beschreiben, dass es tumorscout möglich ist, Anwenderhandbücher, Schulungsvideos oder ähnliches mit dem Ziel zu erstellen, das Lizenznehmer / Endnutzer die Software selbständig einsetzen können.
Das Qualitätsmanagement der Litixsoft muss einen professionellen Prozess zur Fehlererkennung, Fehlermeldung (Ticketing System), Fehlerlokalisierung und -behebung erlauben.
tumorscout dokumentiert die Software in Form von Handbüchern, Schulungsvideos etc., die es dem Endnutzer / Lizenznehmer ermöglichen, die Software nach Durchführung der vereinbarten Schulung ordnungsgemäß zu bedienen, sofern das Personal ausreichende Vorbildung und Ausbildung aufweist.
§ 8 Vertraulichkeit und Herausgabe von Unterlagen
Litixsoft verpflichtet sich, alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel, die Litixsoft zur Auftragsdurchführung von tumorscout oder von durch tumorscout beauftragten Dritten erhält, ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu verwenden und vertraulich zu behandeln.
tumorscout verpflichtet sich, alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel, die tumorscout zur Auftragsdurchführung von Litixsoft oder von durch Litixsoft beauftragten Dritten erhält, ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu verwenden und vertraulich zu behandeln.
Im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, verpflichten sich die Parteien zur Herausgabe von Unterlagen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben.
§ 9 Urheberrechtschutz
tumorscout erkennt an, dass es sich bei der Software um ein schutzfähiges Computerprogramm im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 69 a UrhG handelt und dass Litixsoft Urheber im Sinne der §§ 7, 69 b UrhG ist.
Litixsoft erkennt an, dass tumorscout aufgrund des Einbringens von Konzepten, der Planung von Funktionalitäten sowie der gemeinsamen Planung ebenfalls Urheberrechte an der Software „TumorScout“ besitzt.
tumorscout ist es untersagt ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Litixsoft die Software abzuändern, zu übersetzen oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. tumorscout ist nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zugänglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen.
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht der Litixsoft umfasst den Programmcode, die Dokumentation, die Struktur und Organisation der Programmdateien, Alle Rechte sind vorbehalten und geschützt durch internationale Verträge und Gesetze zum Urheberschutz.
tumorscout hat das Recht zur Nutzung und Vermarktung des Programmnamens „TumorScout“ sowie der in die Plattform „TumorScout“ integrierten und vertraglich vereinbarten Module.
Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie die in ihr aufgenommenen Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software, wie auch das schriftliche Material, ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfältigen.
§ 10 Dauer des Vertrags
Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und ist unbefristet.
§ 11 Insolvenz/Beendigung der Geschäftstätigkeit einer Partei
§ 11.1 Beendigung der Geschäftstätigkeit von Litixsoft
Sollte Litixsoft die Weiterentwicklung und Pflege der Software „TumorScout“ einstellen müssen, z. B. infolge von Insolvenz, verpflichtet sich Litixsoft, eine Kopie der gesamten Software einschließlich Quellcodes an tumorscout herauszugeben. tumorscout erhält in diesem Fall das Recht, die Software zur Eigenverwendung weiterzuentwickeln und zu nutzen. Im Übrigen ist die Herausgabe des Quellcodes ausgeschlossen.
Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für einen eventuellen Verkauf der Litixsoft und Fortführung der Verträge durch deren Erwerber.
§ 11.2 Beendigung der Geschäftstätigkeit von tumorscout
Sollte tumorscout die Geschäftstätigkeit und/oder den Vertrieb von „TumorScout“ einschließlich der darin enthaltenen Module gleich aus welchem Grund einstellen oder einstellen müssen, z. B. infolge von Insolvenz, hat Litixsoft das Recht, Dritte mit dem Vertrieb der Software zu beauftragen. Sowohl die Domain „http://tumorscout.de “ als auch das Recht zur Nutzung des Namens „TumorScout“ fallen an Litixsoft.
Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für einen eventuellen Verkauf der tumorscout GmbH und Fortführung der Verträge durch deren Erwerber.
§ 12 Haftung
Soweit der Vertrag nichts anderes regelt, haften die Vertragspartner einander auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach folgenden Regeln:
a) Bei Vorsatz, Rechtsmängeln, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und bei schriftlich durch den Auftragnehmer ausgesprochener Garantie unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht vermieden werden sollte. Die Haftung setzt voraus, dass der Anspruchsteller Tatsachen darlegt und beweist, die aus sich heraus den Verschuldensvorwurf belegen (z.B. den groben Verstoß gegen Regeln der Projektführung oder der Qualitätssicherung); sonst wird Fahrlässigkeit angenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Beweislastregeln.
c) Unterhalb grober Fahrlässigkeit sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Software/Überlassung/Nutzung typischerweise gerechnet werden muss. Gehaftet wird insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellem Verlust, auch wenn Litixsoft von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist.
Litixsoft ist zur Schadensvermeidung und Schadensminderung verpflichtet, beispielsweise durch Datensicherung und durch Virenabwehr nach dem Stand der Technik.
Litixsoft übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine Inkompatibilität zwischen „TumorScout“ und sonstiger Software und/oder Hardware von tumorscout entstehen. Litixsoft übernimmt keine Haftung für völlige Virenfreiheit.
Haftungsbeschränkung zugunsten von Litixsoft gilt auch für seine leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
Soweit der Versicherungsschutz besteht, haften die Vertragspartner einander im Umfang des tatsächlichen Einstehens des Versicherers.
Zur Absicherung von Litixsoft und tumorscout sind entsprechende Regelungen gegenüber den Endnutzern der Software in die entsprechenden (Lizenz)-Verträge aufzunehmen.
§ 13 Gewährleistung
Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Aus vorstehend genanntem Grund übernimmt Litixsoft daher keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt Litixsoft keine Gewährleistung dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken von tumorscout genügt oder mit anderen von tumorscout genutzten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Benutzung der Software trägt der Nutzer.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die tumorscout GmbH oder ein in ihrem Verantwortungsbereich stehender Dritter Änderungen an der Software vorgenommen hat, die nicht ausdrücklich schriftlich vorher von Litixsoft genehmigt waren.
Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle Version der Software.
§ 14 Störungen bei der Leistungserbringung
Soweit Ursachen, die Litixsoft nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik, Aussperrung und höhere Gewalt, die Termineinhaltungen beeinträchtigen, kann Litixsoft eine angemessene Verlängerung bzw. Verschiebung der Termine verlangen.
§ 15 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten und Vorgänge der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren. Beide Parteien haben ihre eingesetzten Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
Die Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich auch auf die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit.
§ 16 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden. Ausdrücklich ausgenommen sind UN-Kaufrecht und Internationales Privatrecht.
Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Leipzig.
§ 17 Schriftform, Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform, soweit das Gesetz nicht eine strengere Form verlangt oder im Vertrag ausdrücklich eine andere Form vereinbart wurde; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sie sind ausdrücklich als Nebenabreden oder Vertragsänderungen zu kennzeichnen.
...
- tumorscout -
einzeln „Partei“,
gemeinsam „Parteien“
Präambel
Die Parteien haben am 09.02.2021 einen Vertrag über Softwareentwicklung, Vertrieb und Zusammenarbeit. Inhalt dessen ist die von tumorscout beauftragte und von Litixsoft durchzuführende Entwicklung einer Software zur Krebsregistermeldung, welche von tumorscout an onkologisch tätige Ärzte/Ärztinnen vertrieben werden soll. Die Software „TumorScout“ wurde nunmehr in seiner Kernfunktionalität fertiggestellt und beinhaltet u. a. die Hauptfunktionalität zur Krebsregistermeldungserzeugung im xml-ADT-GEKID- Schema, künftig xml-oBDS-Schema, (im Vertrag vom 09.02.2021 als „§ 2.1 Grundmodul (Softwareplattform)‚ TumorScout‘“ sowie „§ 2.2 Modul‚ TumorScout/Krebsregistermeldung‘“ bezeichnet) und wird bereits seit Oktober 2021 von Ärzten/Ärztinnen genutzt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vertrag der aktuellen Situation angepasst wird.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Entwicklung der im Vertrag vom 09.02.2021 genannten Module unter § 2.3 bis § 2.6 im gegenseitigen Einvernehmen und nach entsprechenden Erfolgen der bisherigen Software zur Erstellung von Krebsregistermeldungen erfolgen soll.
Die Software TumorScout wurde zur Planung und Erstellung von Krebsregistermeldungen im xml-ADT-GEKID-Schema (künftig: xml-oBDS-Schema) von onkologisch tätigen Facharztpraxen entwickelt. TumorScout wird von Litixsoft Litixsoft als webbasierte Software-as-a-Service-(SaaS-) bzw. Cloud-Lösung betrieben.
tumorscout setzt die Software TumorScout ein und vertreibt diese. tumorscout ist berechtigt, onkologisch tätige Fachärzte/-ärztinnen bzw. allgemein onkologisch tätige Facharztpraxen (Kunden von tumorscout) zur Nutzung der Software TumorScout einzuladen. Soweit in diesem Vertrag von „Dritten“ die Rede ist, sind damit nicht die onkologisch tätigen Facharztpraxen bzw. deren Mitarbeiter/-innen gemeint, die von tumorscout zur Nutzung von TumorScout eingeladen wurden.
Der vorliegende Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung von TumorScout durch tumorscout.
Der bestehende Vertrag wird wie folgt geändert und ersetzt diesen:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software „TumorScout“ (im Folgenden „Software“) gemäß der aktuellen Produktbeschreibung (Anlage 1) durch tumorscout. Sie gelten ausschließlich.
(2) Litixsoft stellt tumorscout während der Laufzeit dieses Vertrages die Nutzung der Software zu eigenen Zwecken zur Verfügung. Die Software wird von Litixsoft als webbasierte Software-as-a-Service-(SaaS-) bzw. Cloud-Lösung betrieben. tumorscout wird ermöglicht, die auf den Servern von Litixsoft bzw. eines von Litixsoft beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
(3) Zugriff und Nutzung der auf Servern von Litixsoft gespeicherten Software erfolgen über eine Internetverbindung durch die Verwendung eines Internet-Browsers. Die Software ist über die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) genannte Website erreichbar.
(4) Die wesentlichen vertraglichen Funktionen der Software sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag beschrieben.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
(1) Im Einzelnen ergeben sich die von tumorscout über die Software nutzbaren Leistungen aus der in Anlage 1 zum Vertrag beigefügten Leistungsbeschreibung und den jeweils in der aktuellen Version der Software verfügbaren technischen Funktionen. tumorscout bestätigt mit Unterzeichnung dieses Vertrages, dass tumorscout die Software vor Vertragsschluss ausgiebig besichtigt hat und die verfügbaren Beschreibungen der Software von Litixsoft zur Kenntnis genommen hat.
(2) Litixsoft stellt tumorscout die Software in ihrer jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Litixsoft bereitgestellt. Litixsoft schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen von tumorscout und dem beschriebenen Übergabepunkt.
(3) Soweit die Software ausschließlich auf den Servern von Litixsoft oder eines von Litixsoft beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf tumorscout keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und Litixsoft räumt auch keine solchen Rechte ein. Litixsoft räumt tumorscout das auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen. Für die von tumorscout einschließlich der von tumorscout angelegten Nutzer zu tragenden Kosten ist Anlage 2 verbindlich.
(4) Litixsoft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen (Updates) oder Erweiterungen (Upgrades) der Software zu erstellen. Während des Aktualisierungsvorgangs wird Litixsoft von seiner Vertragspflicht aus § 1 Abs. (2) befreit.
(5) Die Software ist entsprechend der derzeit geltenden Vorgaben von Litixsoft für tumorscout zu 99,5 % im Jahresmittel verfügbar. Die Details der Verfügbarkeit sind in Anlage 3 gelistet.
§ 3 Laufzeit des Nutzungsverhältnisses
(1) Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Die Parteien können diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund muss zuvor mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Benennung des Kündigungsgrundes schriftlich angedroht werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt oder tumorscout sich mit der Zahlung eines Betrages, der 3 Monatsgebühren entsprechend Anlage 2 entspricht, in Verzug befindet.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Das Recht von tumorscout zur Nutzung der Software erlischt, wenn tumorscout eine Bedingung dieses Vertrages verletzt und auch nach schriftlicher Aufforderung und Setzen einer angemessenen Frist durch Litixsoft die Vertragsverletzung fortsetzt.
(5) Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Recht von tumorscout zur Nutzung der Software. Im Übrigen gilt § 12.
§ 4 Vergütung
Im Gegenzug zu den Leistungen von Litixsoft hat tumorscout eine entsprechende Vergütung zu erbringen. Die Vergütung ist in Anlage 2 zu diesem Vertrag geregelt.
§ 5 Verfügbarkeit der Software
(1) Litixsoft weist tumorscout darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Litixsoft liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Litixsoft handeln, von Litixsoft nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von tumorscout oder seiner Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Litixsoft haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Litixsoft erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
(2) tumorscout ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich bei Litixsoft (per E-Mail oder Ticketsystem) anzuzeigen. Unterlässt tumorscout diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
(3) Des Weiteren ist die Verfügbarkeit im Service Level Agreement (Anlage 3) beschrieben.
§ 6 Nutzungsrecht von tumorscout, Zugriffsberechtigung
(1) Unter der Voraussetzung der Einhaltung der Vertragsbedingungen erhält tumorscout an der Software ein entgeltliches, exklusives und auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungs- und Vertriebsrecht. Sollten Litixsoft oder mit Litixsoft verbundene Unternehmen Kunden akquirieren, so erfolgt der Vertragsabschluss immer über tumorscout.
(2) Es erfolgt keine körperliche Überlassung der Software. Die Software bleibt jederzeit auf dem Server von Litixsoft.
(3) Die Nutzung der Software wird festgelegten Nutzern bzw. Nutzergruppen gestattet. Details hierzu sowie zur Anmeldung sind Anlage 1 dieses Vertrags zu entnehmen.
(4) Die Datenhoheit liegt während der Laufzeit dieses Vertrages und auch nach dessen Beendigung beim Endnutzer (zumeist Kunden von tumorscout).
§ 7 Pflichten und Obliegenheiten von tumorscout, Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
(1) Litixsoft speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für tumorscout bzw. dessen Kunden, die tumorscout oder der Kunde von tumorscout bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. tumorscout verpflichtet sich gegenüber Litixsoft, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen. Dies schließt Material ein, das tumorscout in eigenem Namen seinen Kunden über die Software oder andere Medien verfügbar macht. Insbesondere verpflichtet sich tumorscout, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. tumorscout ist die im Hinblick auf personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter und Kunden verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
(2) tumorscout ist für sämtliche von ihm oder seinen Kunden verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Litixsoft nimmt von Inhalten von tumorscout oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht. Dies schließt Material ein, das tumorscout in eigenem Namen seinen Kunden über die Software oder andere Medien verfügbar macht.
(3) tumorscout verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Litixsoft von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Litixsoft von Dritten, auch von Mitarbeitern oder Kunden von tumorscout persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen von tumorscout in Anspruch genommen wird. Litixsoft wird tumorscout über die Inanspruchnahme unterrichten und tumorscout, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird tumorscout Litixsoft unverzüglich alle tumorscout verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
(4) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von Litixsoft bleiben unberührt.
(5) tumorscout wird Litixsoft bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
(6) Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung (Anlage 1) ergebenden Systemvoraussetzungen bei tumorscout bzw. Kunden von tumorscout erfüllt sein. tumorscout trägt hierfür selbst die Verantwortung.
(7) Soweit tumorscout Litixsoft geschützte Inhalte überlässt (z. B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt tumorscout Litixsoft sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. tumorscout versichert in diesem Zusammenhang, dass tumorscout alle erforderlichen Rechte an überlassenen Materialien besitzt, um Litixsoft die entsprechenden Rechte einzuräumen.
(8) tumorscout hat die tumorscout zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung von Litixsoft darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
(9) Weitere Verpflichtungen von tumorscout ergeben sich aus der in Anlage 1 zum Vertrag beigefügten Leistungsbeschreibung.
§ 8 (Weiter-)Entwicklung der Software
(1) tumorscout und Litixsoft haben die Software gemeinsam konzipiert und ebenfalls gemeinsam den jeweiligen Funktionsumfang und die jeweiligen Prioritäten der Entwicklung festgelegt. Mit nunmehr erfolgtem Abschluss der Entwicklungsarbeit der Kernfunktionalität zur Krebsregistermeldung und der Anbindung onkologischer Facharztpraxen seit November 2021 behält sich Litixsoft das Recht einer Priorisierung optionaler (Weiter-)Entwicklungswünsche unter Berücksichtigung vorhandener personeller Ressourcen vor.
(2) Die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ganz oder teilweise noch nicht abgeschlossenen „Module“ „TumorScout/Dokumentationssystem“, „TumorScout/Datenabfragen“, „Tumorscout/Oncoplaner“ und „TumorScout/Apotheke“ (Vertrag über Softwareentwicklung, Vertrieb und Zusammenarbeit vom 09.02.2021) werden als eigenständige Anwendungen entwickelt. Die technische Umsetzung und Entwicklung dieser Anwendungen obliegt Litixsoft.
§ 9 Support
Litixsoft stellt tumorscout zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software aufkommen, einen Kundendienst zur Verfügung, der per E-Mail oder telefonisch erreichbar ist. Die Kontaktdaten des Kundendienstes von Litixsoft sind in Anlage 3 aufgeführt. Die Rufnummer des Kundendienstes wurde tumorscout bereits mitgeteilt.
§ 10 Gewährleistung
(1) Litixsoft gewährleistet, dass die Software nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit dieser zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Unabhängig davon kann das Auftreten von Software- bzw. Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Litixsoft wird stets versuchen, Fehler schnellstmöglich zu beheben.
(2) Die §§ 536b BGB, 536c BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a BGB Abs. 2 – Recht auf Selbstvornahme und Aufwendungsersatz – ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB, soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung bei anfänglichen Mängeln vorsieht.
(3) Die Gewährleistungsfrist erstreckt sich über die gesamte Laufzeit des Vertrages. Die Verpflichtung von Litixsoft zur Gewährleistung ist davon abhängig, dass tumorscout den Fehler anzeigt und genau darlegt, unter welchen speziellen Bedingungen der Fehler aufgetreten ist.
(4) Litixsoft übernimmt keine Gewährleistung für Software Dritter.
§ 11 Haftung
(1) Litixsoft haftet nicht für Schäden, die aufgrund der unsachgemäßen Benutzung der Software durch tumorscout und seine Kunden entstehen. Insbesondere haftet Litixsoft nicht für Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten. Litixsoft haftet weiterhin nicht für Störungen der Software, hervorgerufen durch nicht von Litixsoft zu vertretende Vorkommnisse, insbesondere durch Ausfall der Telekommunikationseinrichtungen von tumorscout oder seiner Kunden. Litixsoft übernimmt keine Gewährleistung für Fehler, die darauf beruhen, dass die von Litixsoft zur Verfügung gestellte Software in einer Hard- und/oder Softwareumgebung eingesetzt wird, die den Anforderungen der Software nicht gerecht wird. Hierunter fällt insbesondere der störungsfreie Betrieb der IT-Infrastruktur von tumorscout sowie seiner Kunden. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt tumorscout. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Fall einer übernommenen Garantie.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Soweit im Falle der einfachen Fahrlässigkeit gehaftet wird, wird die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren und beherrschbaren Schaden begrenzt.
(4) Bei Verzug und Unmöglichkeit beschränkt sich der Schadenersatz für einfache Fahrlässigkeit auf den unmittelbaren Schaden.
(5) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne die vorstehenden Beschränkungen.
(6) Im Übrigen ist die Haftung einer Partei ausgeschlossen, insbesondere wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Information oder Daten.
§ 12 Herausgabe und Löschung von Daten
(1) Litixsoft verpflichtet sich, alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel, die Litixsoft zur Auftragsdurchführung von tumorscout oder von durch tumorscout beauftragten Dritten erhält, ausschließlich zur Erfüllung seiner Aufgaben zu verwenden und vertraulich zu behandeln.
(2) Litixsoft gibt nach Beendigung des Vertrags Unterlagen und Kopien, die die Tätigkeit von tumorscout betreffen, auf Verlangen an tumorscout heraus, indem tumorscout diese ausgehändigt bzw. zum Download bereitgestellt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Litixsoft insoweit nicht zu, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.
(3) Nach Beendigung des Vertrags hat Litixsoft sämtliche von tumorscout überlassenen und sich noch im Besitz von Litixsoft befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, binnen 4 Wochen auf Verlangen an tumorscout zurückzugeben und die bei Litixsoft gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.
§ 13 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
(1) Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Liegt keine solche Zustimmung oder Offenlegung vor, sind die bekannt gewordenen Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
(2) tumorscout ist insbesondere zur Geheimhaltung hinsichtlich aller Inhalte der Software verpflichtet.
(3) Keine vertraulichen Informationen im Sinne des § 13 Abs. (1) dieses Vertrages sind folgende:
Informationen, die der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
Informationen, die der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
(4) Beide Parteien haben ihre eingesetzten Mitarbeiter/-innen entsprechend zu verpflichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich auch auf die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit.
(5) Litixsoft ist zur Einhaltung der ärztlichen Verschwiegenheit bezüglich der ihr im Rahmen der Auftragsverarbeitung bekannt werdenden Gesundheitsdaten oder solchen Gesundheitsdaten, zu denen der Arzt ihr den Zugang eröffnet, verpflichtet. Die Mitarbeiter/-innen von Litixsoft werden ebenso auf die Einhaltung der ärztlichen Verschwiegenheit verpflichtet. Auf die strafrechtlichen Folgen der Verletzung dieser Pflichten wurde hingewiesen, insbesondere auf §§ 203 und 204 StGB. Litixsoft ist bekannt, dass diese Strafvorschriften für sie und ihre Mitarbeiter/-innen gelten.
§ 14 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
(1) Litixsoft hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Litixsoft ist es untersagt, personenbezogene Daten, von denen Litixsoft im Rahmen des Einsatzes der Software Kenntnis erlangt, außerhalb der Zweckbindung des Auftrages zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Das weitere regeln Art. 32 Abs. 4 DSGVO bzw. § 53 BDSG. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
(3) tumorscout räumt Litixsoft für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von Litixsoft für tumorscout zu speichernden Daten zur Absicherung der Verfügbarkeit spiegeln sowie als Backup sichern zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Litixsoft ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Litixsoft ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
(4) Litixsoft sichert die Daten von tumorscout bzw. der Kunden von tumorscout auf dem von Litixsoft verantworteten Server regelmäßig auf einem Backup-Server.
(5) Litixsoft erhebt, verarbeitet und nutzt Daten nur im Auftrag von tumorscout. Wenn und soweit tumorscout auf von Litixsoft technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. In diesem Fall ist tumorscout als Auftraggeber gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO bzw. § 62 Abs. 1 BDSG für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich.
(6) Litixsoft trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die von ihr mit der Erfüllung dieser Vereinbarung betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit beachten und die aus dem Bereich von tumorscout oder seiner Kunden erlangten Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von tumorscout oder seiner Kunden an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise verwertet werden.
(7) Litixsoft wird alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Kenntnis gelangten Unterlagen gegen Kenntnisnahme durch Dritte sichern.
(8) Litixsoft ist verpflichtet, tumorscout diese Unterlagen einschließlich etwaiger Kopien auf Verlangen jederzeit herauszugeben bzw. sie auf Verlangen des Kunden in eigener Zuständigkeit zu vernichten und dies zu bestätigen.
(9) Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch nach Vertragsende fort.
§ 15 Insolvenz/Beendigung der Geschäftstätigkeit einer Partei
(1) Sollte Litixsoft die Weiterentwicklung und Pflege der Software einstellen müssen, z. B. infolge von Insolvenz, verpflichtet sich Litixsoft, eine Kopie der gesamten Software einschließlich Quellcodes an tumorscout herauszugeben. tumorscout erhält in diesem Fall das Recht, die Software zur Eigenverwendung weiterzuentwickeln und zu nutzen. Im Übrigen ist die Herausgabe des Quellcodes ausgeschlossen. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für einen eventuellen Verkauf der Litixsoft und Fortführung der Verträge durch deren Erwerber.
(2) Sollte tumorscout die Geschäftstätigkeit und/oder den Vertrieb der Software gleich aus welchem Grund einstellen oder einstellen müssen, z. B. infolge von Insolvenz, hat Litixsoft das Recht, Dritte mit dem Vertrieb der Software zu beauftragen. Sowohl die Domain „http://tumorscout.de “ als auch das Recht zur Nutzung des Namens „TumorScout“ fallen an Litixsoft. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für einen eventuellen Verkauf der tumorscout GmbH und Fortführung der Verträge durch deren Erwerber.
§ 16 Urheberrechtschutz
(1) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht von Litixsoft umfasst den Softwarecode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild und andere Darstellungsformen innerhalb der Software sowie die Struktur und Organisation der Softwaredateien. Alle Rechte sind vorbehalten und geschützt durch internationale Gesetze und Verträge zum Urheberschutz. tumorscout hat das Recht zur Nutzung und Vermarktung des Softwarenamens „TumorScout“. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie die in ihr aufgenommenen Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, die Software, wie auch das schriftliche Material, ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfältigen.
(2) tumorscout ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Litixsoft die Software abzuändern, zu übersetzen oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. tumorscout ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zugänglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen.
(3) tumorscout und dessen Kunden dürfen die Software nur für ihre eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen. tumorscout ist berechtigt, die Software onkologisch tätigen Facharztpraxen und deren Mitarbeitern (Kunden von tumorscout) entgeltlich zur Nutzung im Rahmen des in Anlage 1 beschriebenen Rollen- und Rechtesystems sowie unter Beachtung der in Anlage 2 spezifizierten Vergütungsregeln zur Verfügung zu stellen. Die Anbindung der onkologisch tätigen Facharztpraxen sowie die Schulung deren Mitarbeiter obliegen dabei tumorscout. Darüber hinaus sind tumorscout und dessen Kunden nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen. Eine Weitervermietung der Software ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ein zu Testzwecken bereitgestellter Zugang darf nicht für eigene oder fremde gewerbliche Zwecke genutzt werden.
(4) Rechte, die in diesem Vertrag tumorscout nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen tumorscout nicht zu.
(5) tumorscout ist nicht berechtigt, die Software als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden. tumorscout und dessen Kunden dürfen keine Angriffe oder Lasttests mit der Software vornehmen, die billigend in Kauf nehmen, dass die Software in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Sämtliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Anderweitigen Geschäftsbedingungen von Litixsoft, von tumorscout, dessen Kunden oder Dritter wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
(4) Anlage 1 und Anlage 2 zu diesem Vertrag sind Bestandteil dieses Vertrags. Anlage 3 wird lediglich zur Kenntnis überlassen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.
(6) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Leipzig.
(7) Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.
Anlagen
Anlage 1 Leistungsbeschreibung der Software
Anlage 2 Nutzungsgebühren
Anlage 3 Service Level Agreement (SLA) – nur zur Kenntnis