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Testroutinen werden regelmäßig angewandt, um sicherzustellen, dass aus den Originaldaten abgeleitete Werte korrekt ermittelt werden.
Insofern Drittsoftware im Auftrag des Auftraggebers zum Einsatz kommt, werden die Maßnahmen zur Weitergabe von der oder an die Drittsoftware in einem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Drittsoftwareanbieter und ggf. einer Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen dem Drittsoftwareanbieter und dem Auftragnehmer geregelt.
Datenübertragung im Rechenzentrum
Das Rechenzentrum ist über private Hochgeschwindigkeitsverbindungen verbunden, um eine sichere und schnelle Datenübertragung zwischen den Rechenzentren zu gewährleisten. Damit soll verhindert werden, dass Daten während der elektronischen Übertragung, des Transports oder während der Aufzeichnung auf Datenträgern unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden. Die Daten werden intern über Internet-Standardprotokolle übertragen.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Die Datenspeicherung und -verarbeitung erfolgt ausschließlich auf den zertifizierten Servern. Die dortigen Maßnahmen werden unten separat aufgeführt.
Verfügbarkeitskontrolle (Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust)
Zur Verfügbarkeit der Hardware wird auf die Maßnahmen des Auftragnehmers verwiesen, siehe hierzu oben.
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Die Datenbanken sind separiert und in drei Feuerzonen gespiegelt. Es wird täglich ein Backups der Live-Datenbank werden als Snapshot der Festplatte alle 4 Stunden für 24 Stunden generiert; diese werden 24 Stunden lang aufgehoben und dann wieder überschrieben. Darüber hinaus wird täglich ein Backup angefertigt, das nach 14 Tagen überschrieben wird. Auf regelmäßiger Basis wird die Funktionalität des Recoverys überprüft.
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Die vom Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und deren Dokumentation (z. B. Server) werden vor Beauftragung geprüft. Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt unter Sorgfaltsgesichtspunkten insb. in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit.
Wenn der Auftragnehmer mit anderen Firmen zusammenarbeitet, die Hilfssoftware herstellen und betreiben, erfolgt dies in der Regel, um geeignete Schnittstellen oder Dateiformate für die Interaktion zwischen den Softwares im Auftrag des gemeinsamen Auftraggebers zu definieren. In diesem Fall wird sich der Auftragnehmer um den Abschluss entsprechender Qualitätssicherungsvereinbarungen bemühen. Diese Vereinbarungen regeln die Verantwortlichkeiten, Meldeanlässe und -fristen (z. B. bei unerwünschtem Softwareverhalten bei der Partnerfirma oder geänderten Dateiformaten zur Übertragung) sowie Kommunikationswege. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Partner rechtzeitig über unerwünschte Vorkommnisse oder neue (Datei-/Schnittstellen-)Definitionen informiert wird.
Maßnahmen im Rechenzentrum
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