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Dokumentname

https://litixsoft.atlassian.net/wiki/spaces/TumorScout/pages/edit-v2/2147680267#Vertrag-%C3%BCber-Softwareentwicklung%2C-Vertrieb-und-Zusammenarbeit

Falls zutreffend: Anlage zu welchem Dokument

nicht zutreffend

Ggf. Nr. der Anlage

nicht zutreffend

Datum Inkrafttreten

08.02.2021

Ggf. Versionsnummer

1.0

Änderungshistorie

Version Datum Kommentar
Aktuelle Version (v. 1) 20.08.2024 12:30 Lilly Stahl
v. 1 20.08.2024 12:30 Lilly Stahl

Vertrag über Softwareentwicklung, Vertrieb und Zusammenarbeit

zwischen

Litixsoft GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Uwe Krasselt

Karl-Tauchnitz-Str. 8
04107 Leipzig

(nachstehend “Litixsoft”)

und

tumorscout GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Felix Cornelius

Am Zirkus 4
10117 Berlin

(nachstehend “tumorscout”)

§ 1 Einleitung

Litixsoft ist ein auf die Entwicklung medizinischer Software spezialisiertes IT-Unternehmen.

tumorscout ist ein auf die Konzeption, den Vertrieb und den Einsatz von Unterstützungs- und Softwarelösungen für die ärztliche Praxis spezialisiertes Unternehmen.

Litixsoft programmiert für tumorscout eine die bestehenden Arztinformationssysteme ergänzende Software mit dem Arbeitstitel „TumorScout“. Bei „TumorScout“ handelt es sich prinzipiell um eine Plattform, in der verschiedene Anwendungen / Softwaremodule integriert und separat lizenziert werden können. Eigentümer der entsprechenden Domain „http://tumorscout.de “ ist tumorscout.

Die Plattformsoftware ermöglicht es, gezielt Daten aus Drittsystemen wie z.B. Arztinformationssystemen / Praxisverwaltungssystemen zu übernehmen sowie Daten händisch einzupflegen, strukturiert zu speichern und bei Bedarf an Drittsysteme zu übertragen.

Die generierten Daten können zur Verarbeitung in einzelnen Modulen / Anwendungen der Software wie Krebsregistermeldung, individuelle Studien, Qualitätssicherung, Apothekenbestellungen von parenteralen Zubereitungen, einem wissenschaftlichen Dokumentationssystem gezielt verwendet werden.

Von jedem Modul aus müssen wiederum Daten aktiv an Drittsysteme wie fremde Dokumentationssysteme, zentrale wissenschaftliche Datenbanken etc. übergeben werden können.

Erste Hauptziele der Software „TumorScout“ sind die (teil)automatisierte Erzeugung von Meldungen an Krebsregister sowie der Aufbau eines mit Schnittstellen versehenen wissenschaftlichen Dokumentationssystems. Geplant ist weiterhin die Einbindung des Moduls „ärztliche Bestellung parenteraler Zubereitungen in der herstellenden Apotheke des Arztes sowie der Datenaustausch zwischen Arzt und Apotheke“. Die Programmierung erfolgt auf Basis der bereits vorhandenen Software von Litixsoft wie lxPraxis und lxDoc.

tumorscout beauftragt Litixsoft zunächst mit der Entwicklung und Pflege der Module Krebsregistermeldung und wissenschaftliches Dokumentationssystem zur Nutzung durch onkologisch tätige Fachärzte/innen.

§ 2 Beschreibung der Software „TumorScout“

§ 2.1 Grundmodul (Softwareplattform) „TumorScout“

Jeder Anwender der Software erhält die Möglichkeit mittels Authentifizierung auf alle gebuchten Module / Anwendungen zuzugreifen. Gleichzeitig können im Grundmodul alle Zugriffsrechte, zentrale Anpassungen etc. administriert werden. Ebenfalls integriert werden Datenimport und Projektverwaltung.

Weitere Inhalte wie Werbung, Schulungsangebote, Mailsystem, Newsletter etc. werden nach Bedarf integriert.

Perspektivisch wird die Möglichkeit bestehen, auch Softwareprodukte von Drittanbietern (z.B. Apps) einzubinden.

Funktionalitäten und Design werden gemeinsam von tumorscout und Litixsoft erarbeitet.

§ 2.2 Modul „TumorScout/Krebsregistermeldung“

Litixsoft entwickelt im Auftrag von tumorscout auf Grundlage vorhandener Basissoftware der Litixsoft eine an die Erfordernisse der tumorscout angepasste webbasierte Software zur Erstellung von Krebsregistermeldungen durch onkologisch tätige Fachärzte/innen. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgen dabei arztgenau. Alle Daten sind dem jeweiligen Arzt bzw. der Praxis exklusiv zugeordnet und datenschutzrechtlich sicher nur von befugten Mitarbeitern der Praxis zugreifbar. Sowohl der Import von Daten als auch die Verarbeitung der Daten inklusive Erstellung und Versendung von Krebsregistermeldungen liegen in der Hoheit des Arztes.

Die Software ermöglicht sowohl Eingaben per Hand als auch das automatische Einlesen von Daten aus externen Systemen.

Die Software erhält eine eigene Projekt- und Schnittstellenverwaltung, in der die jeweils zu importierenden/zu exportierenden Daten festgelegt und die Schnittstellenformate definiert werden.

Zur Verwendung früherer Meldungen an das Krebsregister zu einem späteren Zeitpunkt und zur Realisierung eines Backups für jede teilnehmende Praxis werden diese Dateien der Praxis zum Download angeboten – im Format ADT/GEKID. Umgekehrt können diese auch per Upload durch die Praxis wieder auf den Server zurückübertragen werden.

Die entwickelte webbasierte Software hat das Ziel, jeder Praxis die Möglichkeit zur einfachen Erstellung der Pflichtmeldungen an das zuständige Klinische Krebsregister zu geben.

Kernfunktionen sind:

a)      Analyse von Importdateien aus Arztinformationssystemen, aus der Bestellsoftware lxPraxis sowie ggf. aus weiteren Datenquellen über entsprechende Importschnittstellen,

b)      Verwaltung des Krebsregistermelde-Prozesses so, dass den Nutzern aus der jeweiligen Praxis der Ablauf maximal vereinfacht wird.

c)      Führung der Nutzer durch einen Dialog mit dem Ziel, vollständige Krebsregistermeldungen zu erstellen.

d)      Generierung von XML-Dateien im ADT-GEKID-Schema, die für eine Meldung an das Krebsregister geeignet sind.

e)      Perspektivisch: Generierung der Möglichkeit des Monitorings der gesendeten Dateien durch das zuständige Krebsregister. Schaffung von Schnittstellen Krebsregistermeldung – Krebsregister zum direkten Datenaustausch einschließlich Rückinformationen bei fehlerhaften / unvollständigen Meldungen sowie zur Erstattung der jeweiligen Meldung. Hierbei wurde eine enge Zusammenarbeit mit dem Krebsregister Sachsen-Anhalt vereinbart.

f)       (Unverbindliche) Honorarübersicht gesendeter Meldungen

g)      Zielstellung der Programmierung des Moduls Krebsregistermeldung:

  • Umsetzung der Anforderungen der klinischen Krebsregistermeldung (ADT-GEKID-Basisdatensatz);

  • Mischung aus automatischer Befüllung (Import) und manuellem Ausfüllen;

  • Gestaltung der eCRF’s so, dass aus Ihnen vollständige XML-Dateien erzeugt werden können, die konform mit dem XML-Schema des ADT-GEKID-Basisdatensatzes sind;

  • Die elektronische und sichere Übermittlung der so erzeugten XML-Dateien an das für den Nutzer zuständige regionale Klinische Krebsregister erfolgt durch den Nutzer selbst.

Die Kontaktaufnahme zum jeweiligen Krebsregister erfolgt durch tumorscout und / oder Litixsoft.

§ 2.3 Modul „TumorScout/Dokumentationssystem“

In konkrete Projekte, beauftragt von Dritten, werden benötigte Daten anonymisiert / pseudonymisiert aus den Modulen Krebsregistermeldung, lxPraxis sowie, wenn möglich, aus dem AIS des Arztes und ggf. aus weiteren Datenquellen übernommen, und können, wenn nötig, manuell ergänzt werden. Die Darstellung der Daten bzw. die Eingabe der Daten per Hand erfolgt in eCRF’s.

Basis des noch zu entwickelnden Dokumentationssystems ist die bereits bei Litixsoft vorhandene Software lxDoc. Die Neuprogrammierung enthält Schnittstellen zur automatischen Befüllung der eCRF’s.

Grundfunktionen der Software sind:

  • Rechteverwaltung;

  • Einschluss geeigneter Patienten

  • Eingabe der Daten, Einfügen der Daten in eCRF‘s

  • Datenüberprüfung durch (externe) Monitore;

  • Vergabe von Kontingenten durch den Auftraggeber / Sponsor;

  • Zuordnung / Einschluss / Verwaltung von Patienten, deren Einwilligung vorausgesetzt

  • Möglichkeit der Durchführung von Feasibility Studies

Ziel der Software ist die Umsetzung von Projekten in den Bereichen

  • Versorgungsforschung

  • Nichtinterventionelle Studien

  • Interventionelle Studien

Die Software wird zu diesem Zweck auch die komfortable Möglichkeit implementieren, Suchabfragen nach geeigneten Studienpatienten unter Berücksichtigung von Ein- und Ausschlusskriterien durchzuführen.

§ 2.4. Modul „TumorScout/Datenabfragen“

Perspektivisches Ziel von tumorscout wird es sein, vorbehaltlich der Einwilligung der Ärzte und Patienten Datenanalysen auf Basis konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen durchzuführen und die Ergebnisse anonymisiert an Auftraggeber zu liefern. Gleiches gilt für die gezielte Suche nach geeigneten Patienten für klinische Studien. tumorscout möchte hiermit zur Verbesserung der Versorgung onkologischer Patienten beitragen.

Litixsoft übernimmt die jeweilige Programmierung der Abfragen, tumorscout übernimmt die Projektakquise und Vermarktung. Konzeption, Spezifizierung und Entwicklung erfolgen durch tumorscout und Litixsoft gemeinsam und in Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber / Sponsor.

§ 2.5 Modul „TumorScout/Oncoplaner“

Litixsoft hat eine Software für onkologisch tätige Fachärzte/innen entwickelt (derzeitiger Programmname lxPraxis). Diese umfasst vor allem die Bestellung von patientenindividuellen parenteralen Zubereitungen in Apotheken, die Erstellung von Infusionsprotokollen, die Chargendokumentation sowie den Datenaustausch Arztpraxis & herstellender Apotheke.

Die bestehende Software wird inhaltlich überarbeitet, entsprechende Schnittstellen, Erweiterungen zur Integration in „TumorScout“ werden durch Litixsoft programmiert. Die Software wird weiterhin dem Design von „TumorScout“ angepasst.

§ 2.6 Modul „TumorScout/Apotheke“

Litixsoft hat im Auftrag der Schlehen-Apotheke OHG eine Software (aktueller Name lxApo) entwickelt, die es ermöglicht, Bestellungen von patientenindividuellen parenteralen Zubereitungen aus Arztpraxen standardisiert einzulesen, zu verarbeiten und benötigte Informationen an die bestellende Praxis zurückzusenden.

Grundfunktionen der Software sind:

  • Rechte- und Benutzerverwaltung;

  • Abbildung des Workflows Datenempfang, Plausibilitätsprüfung, Freigabe zur Herstellung, Senden der Daten an die Herstellungssoftware „Steribase“, Empfang der konkreten Herstelldaten, Erstellung und Speicherung des Herstellungsprotokolls, Freigabe der Zubereitung zum Inverkehrbringen, Logistik

  • Übergabe wichtiger Daten an die bestellende Praxis wie z.B. Chargendokumentation

  • Kommunikation Apotheke – Praxis

  • Erstellung von Patientenrechnungen

  • Erstellung von Statistiken

Mit Zustimmung der Schlehen-Apotheke OHG wird die bestehende Software inhaltlich überarbeitet. Entsprechende Schnittstellen, Erweiterungen werden durch Litixsoft programmiert. Die Software wird ggf. dem Design von „TumorScout“ angepasst.

§ 3 Zusammenarbeit Litixsoft und tumorscout

tumorscout und Litixsoft konzipieren die Software „TumorScout“ und ihrer Module gemeinsam und legen ebenfalls gemeinsam den jeweiligen Funktionsumfang und die jeweiligen Prioritäten der Entwicklung fest.

tumorscout begleitet somit aktiv die Programmierung der Software und ihrer Module, vor allem Krebsregistermeldung und Dokumentationssystem, und steht im ständigen Dialog mit Litixsoft.

Die technische Umsetzung und Programmierung der Softwaremodule obliegt Litixsoft.

tumorscout obliegt die Akquisition von Kunden und Projekten.

tumorscout erhält das alleinige Vertriebsrecht an der vertragsgegenständlichen Software „TumorScout“ inklusive der darin eingebundenen Module. tumorscout darf Unterlizenzen für „TumorScout“ nur an Ärzte bzw. Apotheker vergeben, sowie an Gesellschaften mit Versorgungsauftrag in den Händen von Personen aus diesem Personenkreis (etwa MVZ GmbHs). Sollten Litixsoft oder mit Litixsoft verbundene Unternehmen Kunden oder Projekte akquirieren, so erfolgt der Vertragsabschluss immer über tumorscout.

Die Parteien vereinbaren, dass Litixsoft das Hosting, die Wartung und Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung der Software „TumorScout“ übernimmt.

Die Parteien vereinbaren mit diesem Vertrag eine langfristige konstruktive, faire und zukunftsorientierte Zusammenarbeit. Diese umfasst eine gezielte marktorientierte Weiterentwicklung der Softwareplattform „TumorScout“, eine ständige Weiterentwicklung der einzelnen Module sowie die Programmierung neuer marktfähiger Software.

Litixsoft geht mit der Entwicklung der Plattform „TumorScout“ sowie der darin zunächst enthaltenen Module Krebsregistermeldung und Dokumentationssystem ein wirtschaftliches Risiko ein. Gleiches gilt für tumorscout, die Ideenentwicklung, Konzeption, Entwicklungsbegleitung und den Vertrieb der Software sowie die dazu notwendigen Vorarbeiten betreffend.

§ 4 Lizenzierung und Lizenzgebühren

§ 4.1 Grundmodul (Softwareplattform) „TumorScout“ & Allgemeines

tumorscout erhält das alleinige Nutzungsrecht an der Softwareplattform „TumorScout“.

Alle die Software „TumorScout“ und die integrierten Module betreffenden Verträge sind der jeweils anderen Partei zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen zugänglich zu machen.

Je nach in „TumorScout“ integriertem Modul werden Lizenzverträge mit den Nutzern oder Projektverträge mit den Auftraggebern / Sponsoren geschlossen.

Die Einziehung aller Lizenzgebühren von Nutzern, die Abrechnung von Projekten mit Auftraggebern / Sponsoren etc. erfolgt durch tumorscout.

Litixsoft und tumorscout erhalten jeweils 50 Prozent der Einnahmen von tumorscout. Eine eventuelle Konkretisierung des Begriffes Einnahmen erfolgt in den einzelnen Modulbeschreibungen.

Diese Vereinbarung gilt bis zu einer Einnahmehöhe von netto (exklusive Umsatzsteuer) 240.000,00 Euro (in Worten: zweihundertvierzigtausend Euro) pro Geschäftsjahr (=Kalenderjahr) der tumorscout entsprechend dieser und der nachfolgenden Regelungen, die Vermarktung von „TumorScout“ betreffend.

Übersteigen zukünftig die Einnahmen von tumorscout aus der Vermarktung von „TumorScout“ kalenderjährig netto (exklusive Umsatzsteuer) 240.000,00 Euro, so werden die Parteien auf Basis der jeweiligen Kostenstruktur eine einvernehmliche Regelung zur Aufteilung des übersteigenden Betrages fixieren. Dies jedoch nur dann, wenn eine der Parteien deutlich höhere Kosten im Zusammenhang mit dem Erfolg von „TumorScout“ und seiner Module, die zu einer Benachteiligung der jeweiligen Partei führen, geltend machen kann.

Klarstellungen:

  • Sollte tumorscout langfristige (Lizenz)-Verträge abgeschlossen haben, die dauerhaft bzw. mindestens für die folgenden 12 Monate Einnahmen von mehr als netto 20.000 Euro pro Monat garantieren, so kann jede Partei von der anderen Partei auch vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres eine Abstimmung zur Aufteilung der darüber hinausgehenden Einnahmen gemäß dem vorherigen Absatz verlangen, wenn sie meint, unverhältnismäßige eigene Kosten geltend machen zu können.

  • Unter Nettoeinnahmen verstehen beide Parteien alle Einnahmen aus dem Vertrieb der Software „TumorScout“ und ihrer Module ohne Umsatzsteuer abzüglich ggf. entstehender variabler Kosten. Bei variablen Kosten handelt es sich vornehmlich um evtl. an Dritte abzuführende Lizenzgebühren, die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Leistungserbringer im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Projekten, sofern tumorscout im Auftrag des Sponsors die Abrechnung übernimmt, notwendige Dienstleistungsverträge bzw. Unteraufträge an Dritte, die im Zusammenhang mit Planung, Programmierung und Vertrieb der Software „TumorScout“ notwendig werden. Beide Parteien verpflichten sich im Vorfeld entstehender variabler Kosten über deren Notwendigkeit und deren Höhe abzustimmen und dazu eine einvernehmliche Regelung zu treffen.

§ 4.2 Modul „TumorScout/Krebsregistermeldung“

tumorscout erhält das alleinige Nutzungsrecht an dem Softwaremodul Krebsregistermeldung und damit das Recht, auf eigenen Namen Lizenzverträge mit fachärztlich onkologisch tätigen Ärzten/innen abzuschließen.

Die Lizenzverträge werden im Vorfeld bezüglich Inhalt und Lizenzgebühren zwischen tumorscout und Litixsoft abgestimmt und ein Musterlizenzvertrag erarbeitet.

Die Einziehung der Lizenzgebühren von den Nutzern erfolgt über tumorscout.

Litixsoft erhält als Aufwandsentschädigung für die Programmierung 50 Prozent der Lizenzeinnahmen gemäß der Regelungen nach § 4.1., die tumorscout aus dem Vertrieb/der tumorscout eingeräumten Nutzung an der Software „TumorScout“ generiert. Dies betrifft sowohl die festen als auch die anlassbezogenen Lizenzgebühren. tumorscout verbleiben somit ebenfalls 50 Prozent der Einnahmen zur eigenen Verwendung.

§ 4.3 Modul „TumorScout/Dokumentationssystem“

tumorscout erhält das Nutzungsrecht an dem Softwaremodul „Dokumentationssystem“ und damit das Recht, auf eigenen Namen Verträge mit Auftraggebern / Sponsoren abzuschließen. Die Nutzung durch Litixsoft für bisherige Kunden bleibt vorbehalten.

Litixsoft und tumorscout erhalten aus den Projekteinnahmen gemäß der Regelungen nach § 4.1 jeweils 50 Prozent der Einnahmen.

Jedes Dokumentationsprojekt muss im Vorfeld gemeinsam von den Parteien auf Basis der Vorgaben und Wünsche des potentiellen Auftraggebers / Sponsors geplant und kalkuliert werden. Erhält tumorscout den Zuschlag für ein Projekt, schließt tumorscout einen entsprechenden Vertrag mit dem Auftraggeber / Sponsor ab. Hieraus ergeben sich Einnahmen von tumorscout und evtl. Ausgaben an Dritte wie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Ärzte/innen. Der jeweilige Vertrag bildet somit auch die Grundlage für eine Abrechnungsvereinbarung zwischen tumorscout und Litixsoft.

§ 4.4. Modul „TumorScout/Datenabfragen“

tumorscout erhält das alleinige Nutzungsrecht an dem Softwaremodul „Datenabfragen“ und damit das Recht, auf eigenen Namen Verträge mit Auftraggebern / Sponsoren abzuschließen.

Litixsoft und tumorscout erhalten aus den Einnahmen gemäß der Regelungen nach § 4.1 jeweils 50 Prozent der verbleibenden Einnahmen.

Jedes Projekt muss im Vorfeld gemeinsam von den Parteien auf Basis der Vorgaben und Wünsche des potentiellen Auftraggebers / Sponsors geplant und kalkuliert werden. Erhält tumorscout den Zuschlag für ein Projekt schließt tumorscout einen entsprechenden Vertrag mit dem Auftraggeber / Sponsor ab. Hieraus ergeben sich Einnahmen von tumorscout und evtl. Ausgaben an Dritte wie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Ärzte/innen. Der jeweilige Vertrag bildet somit auch die Grundlage für eine Abrechnungsvereinbarung zwischen tumorscout und Litixsoft.

§ 4.5 Modul „TumorScout/Oncoplaner“

tumorscout erhält von Litixsoft das Recht zum Vertrieb des Softwaremoduls „Oncoplaner“ an onkologisch tätige Fachärzte/innen und damit das Recht, auf eigenen Namen Lizenzverträge mit fachärztlich onkologisch tätigen Ärzten abzuschließen.

Die Lizenzverträge werden im Vorfeld bezüglich Inhalt und Lizenzgebühren zwischen tumorscout und Litixsoft abgestimmt und ein Musterlizenzvertrag erarbeitet. Ausgenommen hiervon sind bereits bestehende Verträge.

Die Einziehung der Lizenzgebühren von den Nutzern erfolgt über tumorscout.

Litixsoft erhält als Aufwandsentschädigung für die Programmierung 50 Prozent der Lizenzeinnahmen. Dies betrifft sowohl die festen als auch ggf. anlassbezogene Lizenzgebühren. Die Abrechnung erfolgt voraussichtlich quartalsweise. tumorscout verbleiben somit ebenfalls 50 Prozent der Einnahmen zur eigenen Verwendung.

§ 4.6 Modul „TumorScout/Apotheke“

tumorscout erhält von Litixsoft das Recht zum Vertrieb des Softwaremoduls „Apotheke“ an parenterale Zubereitungen herstellende Apotheken und damit das Recht, auf eigenen Namen Lizenzverträge mit Apotheken oder Herstellerbetrieben mit einer Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG abzuschließen.

Die Lizenzverträge werden im Vorfeld bezüglich Inhalt und Lizenzgebühren zwischen tumorscout und Litixsoft abgestimmt und ein Musterlizenzvertrag erarbeitet. Ausgenommen hiervon ist die Schlehen-Apotheke OHG, in deren Auftrag die Software entwickelt wurde.

Abweichend von den Regelungen entsprechend § 4.1 vereinbaren die Parteien für den Vertrieb der Software „Apotheke“, dass Litixsoft 65 Prozent der Lizenzeinnahmen erhält. Hintergrund ist, dass die das Projekt bisher finanzierende Schlehen-Apotheke OHG 30 Prozent der Lizenzeinnahmen erhält.

Die Einziehung der Lizenzgebühren von den Nutzern erfolgt über tumorscout.

§ 5 Softwareänderungen und Softwareaktualisierungen

Litixsoft ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen, so lange die vereinbarte Funktionalität der Software nicht gefährdet ist.

§ 6 Datenschutz

Die Vertragspartner beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Litixsoft ist es untersagt, personenbezogene Daten, die Litixsoft im Rahmen z.B. von Fehlerbehebungen und Backups erlangt, Dritten zugänglich zu machen, zu verarbeiten oder anderweitig zu nutzen. Jeder Vertragspartner verpflichtet die auf seiner Seite tätigen Personen auf das Datengeheimnis.

Sowohl der Import von Daten als auch die Verarbeitung der Daten inklusive Erstellung und Versendung von Krebsregistermeldungen liegen in der jeweiligen Arztpraxis.

Personenbezogene Daten werden dem jeweiligen Arzt bzw. der Praxis exklusiv und eindeutig zugeordnet und in einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert. Der Zugriff erfolgt ausschließlich und datenschutzrechtlich sicher von befugten Mitarbeitern der jeweiligen Arztpraxis.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt mittels Software von Litixsoft. Litixsoft übernimmt das Hosting der Software und ist für die Behebung von Fehlern verantwortlich.

Litixsoft trägt auf den neuesten Stand der Technik dafür Sorge, personenbezogene Daten gegen unberechtigte Zugriffe zu schützen.

Litixsoft ist es untersagt, personenbezogene Daten, die Litixsoft im Rahmen von Fehlerbehebungen erlangt, Dritten zugänglich zu machen, zu verarbeiten oder anderweitig zu nutzen.

§ 7 Dokumentation und Qualitätsmanagement

Litixsoft ist zur Dokumentation des Gesamtsystems und zur Umsetzung eines Qualitätsmanagements verpflichtet.

Die Dokumentation muss den technischen Aufbau und die technischen Abläufe des Gesamtsystems so umfassend beschreiben, dass es tumorscout möglich ist, Anwenderhandbücher, Schulungsvideos oder ähnliches mit dem Ziel zu erstellen, das Lizenznehmer / Endnutzer die Software selbständig einsetzen können.

Das Qualitätsmanagement der Litixsoft muss einen professionellen Prozess zur Fehlererkennung, Fehlermeldung (Ticketing System), Fehlerlokalisierung und -behebung erlauben.

tumorscout dokumentiert die Software in Form von Handbüchern, Schulungsvideos etc., die es dem Endnutzer / Lizenznehmer ermöglichen, die Software nach Durchführung der vereinbarten Schulung ordnungsgemäß zu bedienen, sofern das Personal ausreichende Vorbildung und Ausbildung aufweist.

§ 8 Vertraulichkeit und Herausgabe von Unterlagen

Litixsoft verpflichtet sich, alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel, die Litixsoft zur Auftragsdurchführung von tumorscout oder von durch tumorscout beauftragten Dritten erhält, ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu verwenden und vertraulich zu behandeln.

tumorscout verpflichtet sich, alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel, die tumorscout zur Auftragsdurchführung von Litixsoft oder von durch Litixsoft beauftragten Dritten erhält, ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu verwenden und vertraulich zu behandeln.

Im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, verpflichten sich die Parteien zur Herausgabe von Unterlagen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben.

§ 9 Urheberrechtschutz

tumorscout erkennt an, dass es sich bei der Software um ein schutzfähiges Computerprogramm im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 69 a UrhG handelt und dass Litixsoft Urheber im Sinne der §§ 7, 69 b UrhG ist.

Litixsoft erkennt an, dass tumorscout aufgrund des Einbringens von Konzepten, der Planung von Funktionalitäten sowie der gemeinsamen Planung ebenfalls Urheberrechte an der Software „TumorScout“ besitzt.

tumorscout ist es untersagt ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Litixsoft die Software abzuändern, zu übersetzen oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. tumorscout ist nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zugänglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen.

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht der Litixsoft umfasst den Programmcode, die Dokumentation, die Struktur und Organisation der Programmdateien, Alle Rechte sind vorbehalten und geschützt durch internationale Verträge und Gesetze zum Urheberschutz.

tumorscout hat das Recht zur Nutzung und Vermarktung des Programmnamens „TumorScout“ sowie der in die Plattform „TumorScout“ integrierten und vertraglich vereinbarten Module.

Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie die in ihr aufgenommenen Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software, wie auch das schriftliche Material, ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfältigen.

§ 10 Dauer des Vertrags

Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und ist unbefristet.

§ 11 Insolvenz/Beendigung der Geschäftstätigkeit einer Partei

§ 11.1 Beendigung der Geschäftstätigkeit von Litixsoft

Sollte Litixsoft die Weiterentwicklung und Pflege der Software „TumorScout“ einstellen müssen, z. B. infolge von Insolvenz, verpflichtet sich Litixsoft, eine Kopie der gesamten Software einschließlich Quellcodes an tumorscout herauszugeben. tumorscout erhält in diesem Fall das Recht, die Software zur Eigenverwendung weiterzuentwickeln und zu nutzen. Im Übrigen ist die Herausgabe des Quellcodes ausgeschlossen.

Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für einen eventuellen Verkauf der Litixsoft und Fortführung der Verträge durch deren Erwerber.

§ 11.2 Beendigung der Geschäftstätigkeit von tumorscout

Sollte tumorscout die Geschäftstätigkeit und/oder den Vertrieb von „TumorScout“ einschließlich der darin enthaltenen Module gleich aus welchem Grund einstellen oder einstellen müssen, z. B. infolge von Insolvenz, hat Litixsoft das Recht, Dritte mit dem Vertrieb der Software zu beauftragen. Sowohl die Domain „http://tumorscout.de “ als auch das Recht zur Nutzung des Namens „TumorScout“ fallen an Litixsoft.

Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für einen eventuellen Verkauf der tumorscout GmbH und Fortführung der Verträge durch deren Erwerber.

§ 12 Haftung

Soweit der Vertrag nichts anderes regelt, haften die Vertragspartner einander auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach folgenden Regeln:

a)      Bei Vorsatz, Rechtsmängeln, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und bei schriftlich durch den Auftragnehmer ausgesprochener Garantie unbeschränkt.

b)      Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht vermieden werden sollte. Die Haftung setzt voraus, dass der Anspruchsteller Tatsachen darlegt und beweist, die aus sich heraus den Verschuldensvorwurf belegen (z.B. den groben Verstoß gegen Regeln der Projektführung oder der Qualitätssicherung); sonst wird Fahrlässigkeit angenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Beweislastregeln.

c)      Unterhalb grober Fahrlässigkeit sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Software/Überlassung/Nutzung typischerweise gerechnet werden muss. Gehaftet wird insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellem Verlust, auch wenn Litixsoft von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist.

Litixsoft ist zur Schadensvermeidung und Schadensminderung verpflichtet, beispielsweise durch Datensicherung und durch Virenabwehr nach dem Stand der Technik.

Litixsoft übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine Inkompatibilität zwischen „TumorScout“ und sonstiger Software und/oder Hardware von tumorscout entstehen. Litixsoft übernimmt keine Haftung für völlige Virenfreiheit.

Haftungsbeschränkung zugunsten von Litixsoft gilt auch für seine leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

Soweit der Versicherungsschutz besteht, haften die Vertragspartner einander im Umfang des tatsächlichen Einstehens des Versicherers.

Zur Absicherung von Litixsoft und tumorscout sind entsprechende Regelungen gegenüber den Endnutzern der Software in die entsprechenden (Lizenz)-Verträge aufzunehmen.

§ 13 Gewährleistung

Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Aus vorstehend genanntem Grund übernimmt Litixsoft daher keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt Litixsoft keine Gewährleistung dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken von tumorscout genügt oder mit anderen von tumorscout genutzten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Benutzung der Software trägt der Nutzer.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die tumorscout GmbH oder ein in ihrem Verantwortungsbereich stehender Dritter Änderungen an der Software vorgenommen hat, die nicht ausdrücklich schriftlich vorher von Litixsoft genehmigt waren.

Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle Version der Software.

§ 14 Störungen bei der Leistungserbringung

Soweit Ursachen, die Litixsoft nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik, Aussperrung und höhere Gewalt, die Termineinhaltungen beeinträchtigen, kann Litixsoft eine angemessene Verlängerung bzw. Verschiebung der Termine verlangen.

§ 15 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten und Vorgänge der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren. Beide Parteien haben ihre eingesetzten Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

Die Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich auch auf die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit.

§ 16 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden. Ausdrücklich ausgenommen sind UN-Kaufrecht und Internationales Privatrecht.

Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Leipzig.

§ 17 Schriftform, Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform, soweit das Gesetz nicht eine strengere Form verlangt oder im Vertrag ausdrücklich eine andere Form vereinbart wurde; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sie sind ausdrücklich als Nebenabreden oder Vertragsänderungen zu kennzeichnen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, gleich aus welchem Grund, wird hierdurch die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt; dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Bestimmung entgegen dem ausdrücklichen Willen der Parteien gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen sollte. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Falle anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. Erweist sich dieser Vertrag als lückenhaft, sind die Vertragsparteien verpflichtet, sie unter Beachtung der erkennbaren wirtschaftlichen Zielsetzung zu ergänzen.

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