Service Level Agreement (SLA)
Das Service Level Agreement ist explizit nicht Bestandteil der Nutzungsbedingungen oder Verträge und wird lediglich zur Kenntnis überlassen.
1. Definition der Verfügbarkeit
1.1 Verfügbarkeit ist die Möglichkeit, die gesamten Funktionen der Software in dem jeweils in den Nutzungsbedingungen vereinbarten Umfang nutzen und auf die Anwendungsdaten zugreifen zu können.
1.2 Maßgeblich ist die Verfügbarkeit am vereinbarten Übergabepunkt. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zum Nutzer und/oder im Bereich der IT-Anlage des Nutzers selbst bleiben außer Betracht.
2. Bestimmung der Verfügbarkeit
2.1 Es werden folgende Maßstäbe für die Verfügbarkeit vereinbart:
Systemlaufzeit | Mögliche Systemwartungszeit | Verfügbarkeitsgrad außerhalb der Systemwartungszeit | Bezugszeitraum für die Messung der Verfügbarkeit |
24 h an 7 Tagen die Woche | Mittwoch, Samstag und Sonntag zwischen 02.00 Uhr und 06.00 Uhr | 99,5 % | Kalenderjahr |
2.2 Außerhalb der möglichen Systemwartungszeit im Sinne der Ziffer 2.1 werden die Services durch den Anbieter grundsätzlich zur Verfügung gestellt, soweit nicht Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit vorliegen. Außerhalb der möglichen Systemwartungszeit im Sinne der Ziffer 2.1 ist der Anbieter nach diesem Vertrag verpflichtet, die Services mit dem in Ziffer 2.1 beschriebenen prozentualen Verfügbarkeitsgrad zur Verfügung zu stellen. Verfügbarkeitsgrad im Sinne der Ziffer 2.1 ist derjenige prozentuale Zeitanteil außerhalb der möglichen Systemwartungszeit, in dem innerhalb des Bezugszeitraums die Verfügbarkeit durch den Anbieter zu gewährleisten ist.
2.3 Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten dem Anbieter nicht zurechenbare Ausfallzeiten (unschädliche Ausfallzeiten) sowie Zeiten, in denen die Tauglichkeit der Services zum vertragsgemäßen Gebrauch nur ganz unerheblich gemindert ist, als verfügbare Zeiten. Unschädliche Ausfallzeiten sind insbesondere solche Ausfallzeiten, die
2.3.1 darauf beruhen, dass unvorhergesehen Wartungsarbeiten erforderlich werden, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten des Anbieters zum Erbringen der Services verursacht wurden (bspw. höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse, etc.);
2.3.2 auf Viren- oder Hackerangriffen beruhen, soweit der Anbieter die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen getroffen hat;
2.3.3 auf Störungen oder Ereignissen beruhen, die nicht vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind;
2.3.4 darauf beruhen, dass dringend notwendige Sicherheitsupdates eingespielt werden müssen, wenn hiermit nicht bis zu den vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit zugewartet werden kann.
3. Messverfahren
3.1 Zur Feststellung der Verfügbarkeit wird das nachstehend beschriebene Messverfahren vereinbart. Gemessen werden die Ausfallzeiten in Minuten im Verhältnis zu den verfügbaren Nutzungszeiten während des Bezugszeitraums im Sinne der Ziffer 2.1.
3.2 Verfahrensbeschreibung
Verfügbar sind die Applikationen dann, wenn es einem Anwender/Endnutzer möglich ist, sich am System anzumelden. Innerhalb des Systems wird über diesen Zustand der Anmeldefähigkeit des Dienstes 15-minütig Protokoll geführt.
4. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
4.1 Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Zugang der Meldung des Kunden (per Telefon für Premium, Ticketsystem oder E‑Mail) über das Vorliegen einer technischen Störung bzw. ab maschineller Fehlermeldung durch den Server oder durch das beim Anbieter installierte System selbst die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde bei Störungen der Klasse 1 (siehe 4.2) informiert wird (Reaktionszeit). Der Anbieter trägt ferner dafür Sorge, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Eingang der Störungsmeldung beseitigt wird (Wiederherstellungszeit).
4.2 Die Störungsklassen werden wie folgt vereinbart:
Klasse 1 (schwere bzw. den Betrieb verhindernde Störungen) Beispiel: Ein Datenbankfehler verhindert die Nutzung der Kernanwendung (Login). |
Klasse 2 (bedeutende bzw. den Betrieb beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Funktionalität der Kernanwendung, die den Arbeitsprozess wesentlich beeinträchtigt, ist vollständig ausgefallen. |
Klasse 3 (minderschwere bzw. den Betrieb nicht beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Funktionalität ist ausgefallen, die den Arbeitsprozess nicht wesentlich beeinträchtigt, ist ausgefallen (z. B. die Möglichkeit zum Anlegen von Mitarbeitern in der Administration). |
4.3 Supportzeiten & Kontakt
Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software hat der Nutzer unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen.
Der Anbieter stellt für die Nutzung von TumorPrax in der Basis-Version durch den Nutzer jedoch keinen gesonderten Support zur Verfügung.
Für Nutzer anderer als der Basis-Version gelten folgende Kontaktmöglichkeiten und Supportzeiten:
Sie erreichen uns telefonisch über +49 341 331572‑77 zu folgenden Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, ausgenommen an bundeseinheitlichen Feiertagen.
E-Mail: support@litixsoft.de (keine zeitliche Einschränkung)
Bitte beachten Sie die eventuell separat vertraglich geregelte Vergütung von Supportleistungen.
4.4 Die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden wie folgt vereinbart:
Störungsklasse | Erstreaktionszeit | Wiederherstellungszeit* |
1 | 1 h (unverzüglich) | 12 h |
2 | 12 h | 24 h |
3 | 24 h | 72 h |
* Lösungsvorschlag, Korrekturmaßnahme, Workaround, Aktionsplan wird zur Verfügung gestellt. |